Mittwoch, 26. Juni 2013

LHR erzielt Rekordsumme für Mandanten: Fotograf erhält 14.000 € Schadensersatz wegen Nichtnennung als Urheber | Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum

Heute habe ich hier einen Interessanten Artikel gefunden der sich um die CC Lizenzen und dem dennoch vorhandenem Urheberrecht dreht.
LHR erzielt Rekordsumme für Mandanten: Fotograf erhält 14.000 € Schadensersatz wegen Nichtnennung als Urheber | Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum

http://www.lhr-law.de/magazin/urheberrecht

Ein Zitat aus dem Beitrag:
Unser Mandant, ein Fotograf, hatte bemerkt, dass eines seiner Lichtbildwerke als Illustration mehrerer Pressemitteilungen eines Unternehmens verwendet wurde. Und das, ohne Einverständnis und – was für Fotografen häufiger viel wichtiger ist – ohne seinen Namen zu nennen.
Creative Commons-Werke: Kostenlos, aber nicht gemeinfrei

Der Beitrag past eigentlich sehr schön in die aktuelle allgemeine Situation 
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